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Bundesrat stimmt gegen Antrag auf Einrichtung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“

(o-ton) In seiner Sitzung vom 14. Dezember stimmte der Bundesrat gegen eine gemeinsame Entschließung zur Einrichtung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“. Nachdem sich die beteiligten Ausschüsse zuvor für die Bundesratsinitiative mehrerer Länder ausgesprochen hatten, verfehlte sie in der finalen Abstimmung überraschend die notwendige Mehrheit.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2012 gegen die Entschließung „Öffentlich geförderte Beschäftigung neu gestalten“ gestimmt. Der Antrag der Länder Brandenburg, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein forderte die staatliche Förderung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose.

Das negative Abstimmungsergebnis kam überraschend, denn zuvor hatte der Antrag in den beteiligten Ausschüssen jeweils Mehrheiten erzielt. Im Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik erhielt er 12 Ja- zu 4 Nein-Stimmen (O-Ton berichtete). Die Ausschüsse für Wirtschaft und für Finanzen stimmten mit abweichenden Mehrheiten zwar deutlich zurückhaltender, sprachen sich aber mit 10 Ja- zu 6 Nein-Stimmen (Finanzen) beziehungsweise 9 Ja- zu 7 Nein-Stimmen (Wirtschaft) ebenfalls für den Antrag aus (O-Ton berichtete). Mit einer gemeinsamen Entschließung hätten sich die Länder öffentlich für die Einrichtung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ positioniert.

Der Antrag forderte im Detail:

  • Arbeitsplätze, die eine größtmögliche Nähe zu regulären Arbeitsverhältnissen aufweisen. Aktuell gelten die Kriterien der Zusätzlichkeit, der Wettbewerbsneutralität und des öffentlichen Interesses, nach denen die Beschäftigten nur Arbeiten ausführen dürfen, die ohne Förderung nicht bestehen würden und die nicht in Konkurrenz zu marktwirtschaftlich arbeitenden Unternehmen stehen.
  • Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung). Das Arbeitsentgelt soll zudem tariflichen Bestimmungen oder der ortsüblichen Höhe entsprechen.
  • Sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmer, deren individuelle Probleme Förderung bedürfen, die über die bloße Beschäftigung auf einem geförderten Arbeitsplatz hinausgeht.
  • Eine längerfristige Beschäftigungsperspektive. Die aktuell zugänglichen Maßnahmen sind allesamt befristet. Gelder hierfür sollen durch den so genannten Passiv-Aktiv-Transfer aufgebracht werden. Dieser sieht vor, die passiven Leistungen der Arbeitsmarktpolitik in öffentlich geförderte Arbeitsplätze zu investieren und zusätzlich Mittel aus den Eingliederungsbudgets zu verwenden.
  • Zugänglichkeit der Arbeitsplätze nur für Personen, die eindeutig arbeitsmarktfern sind und in absehbarer Zeit nicht in reguläre Arbeitsverhältnisse vermittelt werden können.

Zum Weiterlesen:
Bundesrat Drucksache 719/12 (Beschluss)