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Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen: Budgets und Ausschöpfung durch die Jobcenter sinken

(o-ton) Im Haushaltsjahr 2012 standen den Jobcentern rund 3,8 Milliarden Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Verfügung. Ausgegeben haben sie jedoch lediglich 3,1 Milliarden Euro. Die zugewiesenen Mittel wurden damit nur zu etwa 82 Prozent ausgeschöpft. Zwischen den Bundesländern und einzelnen Jobcentern variieren die Ausschöpfungsquoten zudem deutlich. Das geht aus den Eingliederungsbilanzen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Jährlich weist der Bund den Jobcentern Mittel zu, mit denen die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, darunter beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“), finanziert werden sollen. Die so genannten Eingliederungsmittel werden den Jobcentern nach einem komplizierten Schlüssel zugeteilt, der die Zahl der vom jeweiligen Jobcenter zu betreuenden Arbeitslosen berücksichtigt.

Eingesparte Mittel erhält der Bund zurück

Zu der Verwendung dieser Mittel veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) jährlich eine Auswertung, die so genannten Eingliederungsbilanzen. Inzwischen liegen die Eingliederungsbilanzen für das Jahr 2012 vor. Diese zeigen: Die Jobcenter haben nur 3,1 Milliarden Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit ausgegeben. Das zur Verfügung stehende Budget von etwa 3,8 Milliarden Euro wurde lediglich zu 82,1 Prozent ausgeschöpft. Damit wurden von den Jobcentern insgesamt Mittel in Höhe von rund 680 Millionen Euro nicht für ihren eigentlichen Zweck genutzt.

Ein Teil dieser Mittel wird für die Verwaltung der Jobcenter, zum Beispiel Personalkosten genutzt, der Rest fließt zurück in den Bundeshaushalt. Der offensichtliche Vorteil für den Bund wird zum Nachteil der arbeitslosen Menschen. Denn trotz der nicht ausgeschöpften Budgets besteht in den Jobcentern weiterer Bedarf an arbeitsmarktpolitischer Förderung. Deutschlandweit nahmen 2012 durchschnittlich nur etwa zehn Prozent der potentiell förderbaren Personen im „Hartz IV“-System auch tatsächlich an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teil (O-Ton berichtete).

Gesamtbudget und Ausschöpfung der Mittel sinken

Im Vergleich zu den Vorjahren stand den Jobcentern 2012 ein deutlich niedrigeres Budget zur Verfügung. 2010 konnten noch fast 6,4 Milliarden Euro für Eingliederungsleistungen ausgegeben werden. 2011 waren es 4,7 Milliarden. Gleichzeitig sank auch die Ausschöpfungsquote von rund 90 Prozent der verfügbaren Mittel in 2010 auf knapp 85 Prozent in 2011 und nur noch 82 Prozent in 2012.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2008 bis 2012), Eingliederungsbilanzen: Bundesergebnisse und ausgewählte Kennzahlen nach Regionen Rechtskreis SGB II, Tabelle 1, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Unterschiedliche Ausschöpfung der Eingliederungsmittel zwischen den Bundesländern und Jobcentern

Zwischen den Bundesländern variieren die Ausschöpfungsquoten deutlich. 2012 wies Hamburg mit 93 Prozent die mit Abstand höchste Ausschöpfungsquote auf. Es folgen Sachsen-Anhalt mit einer Quote von 90 Prozent und Schleswig-Holstein mit 86 Prozent. Unter dem Bundesdurchschnitt lagen hingegen die Ausschöpfungsquoten in Thüringen (80 Prozent), Rheinland-Pfalz (78 Prozent), Baden-Württemberg und Niedersachsen (jeweils 77 Prozent) sowie Bayern (72 Prozent).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Dezember 2012), Eingliederungsbilanzen: Bundesergebnisse und ausgewählte Kennzahlen nach Regionen Rechtskreis SGB II, Tabelle 1, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Eine noch größere Spannweite der Ausschöpfungsquoten gilt für die Jobcenter. Hier reicht die Verwendung von lediglich 30,7 Prozent der möglichen Mittel im Jobcenter Miesbach bis hin zu 103,1 Prozent im Jobcenter Dingolfing-Landau.

Ausschöpfungsquoten von über 100 Prozent entstehen, wenn Jobcenter Mittel aus dem Verwaltungs- in das Eingliederungsbudget umschichten. In der Regel erfolgt diese Umschichtung aber in die andere Richtung: Mehrausgaben der Verwaltung werden durch Minderausgaben aus dem Eingliederungsbudget finanziert. Insgesamt schöpften 2012 nur 47 Jobcenter ihre Mittel zu mindestens 90 Prozent aus. In den übrigen 363 Jobcentern liegt die Ausschöpfungsquote bei unter 90 Prozent.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Dezember 2012), Eingliederungsbilanzen: Bundesergebnisse und ausgewählte Kennzahlen nach Regionen Rechtskreis SGB II, Tabelle 1, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Mehrausgaben für die Jobcenter-Verwaltung werden aus Eingliederungsmitteln finanziert

Paul Schröder, Arbeitsmarktforscher des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), führt die teils massive Umschichtung der Eingliederungsmittel in Verwaltungskosten auch auf die komplizierte Mischfinanzierung in den Jobcentern zurück, die als gemeinsame Einrichtungen geführt werden. Hierbei handelt es sich um Jobcenter, die gemeinsam von den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit getragen werden.

Die Jobcenter sind laut Schröder mit der Abrechnung der Verwaltungskosten, die seit 2011 in der so genannten „Verwaltungskostenfeststellungsverordnung“ geregelt ist, überfordert. Diese Vermutung scheint das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu bestätigen. Im Rahmen des Forschungsvorhabens Verwaltungskostenfeststellungsverordnung räumt das Ministerium ein: „Aufgrund einzelner Rückfragen ist davon auszugehen, dass bei den Trägern der Grundsicherung Unsicherheit und Unwissen über die Anwendung der Verordnung und die sachgerechte Kostenzuordnung bestehen.“ Und „Dem BMAS ist außerdem nicht sicher bekannt, wie die gemeinsame Einrichtung Eingliederungs- und kommunale Leistungen bei der Bestimmung der Gesamtverwaltungskosten berücksichtigt.“

Hier scheinen also massive Unsicherheiten bei den Gesamtverwaltungskosten dazu zu führen, dass die Löcher im Verwaltungshaushalt der Jobcenter zunehmend mit Eingliederungsmitteln gestopft werden müssen, die eigentlich für die Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen vorgesehen sind.

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Eingliederungsbilanzen, Rechtskreis SGB II

Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), Jobcenter: Verwaltungskostenfeststellungsverordnung und ein Forschungsauftrag des BMAS, BIAJ-Materialien vom 11. November 2013