25. Januar 2013
(o-ton) Bei drei Viertel aller vollzeitbeschäftigten Zeitarbeiter liegt das Einkommen unterhalb der Niedriglohnschwelle. Über alle Branchen und Qualifikationsniveaus hinweg verdienen sie deutlich weniger als ihre regulär beschäftigten Kollegen. Bei 9,6 Prozent aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leiharbeiter list das Einkommen so gering, dass sie zusätzlich Hartz IV-Leistungen erhalten – Tendenz steigend. Das geht aus einer aktuellen Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit hervor.
Zeitarbeit gleich Niedriglohn. Das trifft in Deutschland auf fast 75 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in der Zeitarbeit zu, denn ihr Gehalt liegt unterhalb der Niedriglohnschwelle. Die betrug laut Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 2010 1.802 Euro brutto monatlich, weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten. Zum Vergleich: Bei allen Vollzeitbeschäftigten gehörten „lediglich“ 25 Prozent zu den Geringverdienern.
Auch die Zahl der Arbeitnehmer, die trotz Arbeit „Hartz IV“-Leistungen beziehen, ist bei Leiharbeitern überdurchschnittlich hoch. Im Juni 2012 lag ihr Anteil bei 9,6 Prozent, bei allen Arbeitnehmern hingegen waren es 2,5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der „aufstockenden“ Leiharbeiter zudem um 1,7 Prozentpunkte gestiegen. Im Juni 2011 lag er noch bei 7,3 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leiharbeiter (O-Ton berichtete).
Zeitarbeiter verdienen weniger als ihre Kollegen
2010 verdiente ein sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter im Mittel 2.700 Euro brutto. Bei den Zeitarbeitern lag das mittlere Bruttoeinkommen hingegen bei lediglich 1.400 Euro – fast 50 Prozent niedriger.
Dieser Trend lässt sich über alle Branchen hinweg beobachten. So lag der mittlere Verdienst von Zeitarbeitern in Metall- und Elektrotätigkeiten 41 Prozent unter dem Branchenmittel. Bei den technischen Berufen betrug die Lohndifferenz 30 Prozent, bei den Dienstleistungsberufen waren es 43 Prozent.
Laut Bundesregierung ist der klassische Leiharbeiter geringqualifiziert und verfügt über nur wenig Berufserfahrung. Daher würde er in der Hauptsache für Helfertätigkeiten eingesetzt und aufgrund dessen bei Gehaltsvergleichen schlechter abschneiden.
Aber auch bei gleichem Qualifikationslevel zeigt sich das Verdienstgefälle. So lag das mittlere Gehalt von Zeitarbeitern mit einer akademischen Ausbildung 34 Prozent unter dem aller Beschäftigten mit entsprechender Qualifikation. Bei den Arbeitnehmern mit einer beruflichen Ausbildung lag der Lohnunterschied bei 44 Prozent, bei Personen ohne eine berufliche Ausbildung 46 Prozent. Und auch innerhalb der Gruppe der Hilfsarbeiter verdienten die regulär Beschäftigten im Mittel 16 Prozent mehr als die Kollegen in einem Zeitarbeitsverhältnis.
Zum Weiterlesen:
Bundesagentur für Arbeit, Zeitarbeit in Deutschland – Aktuelle Entwicklungen
Bundesagentur für Arbeit, Erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher
Regulierungsbedarf in der Leiharbeit, Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken