2. November 2012
(o-ton) Der Anteil der mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Geförderten an allen grundsätzlich förderbaren Personen sinkt besonders seit Ende 2011 merklich. Das verdeutlichen die Aktivierungsquoten der Bundesagentur für Arbeit. Die Quoten liegen bei den unterschiedlichen Zielgruppen zudem auf sehr unterschiedlichem Niveau. Von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Hartz IV-System erhielten im September lediglich etwa zehn Prozent eine Förderung.
Wer theoretisch für eine arbeitsmarktpolitische Förderung infrage kommt, wird noch lange nicht tatsächlich gefördert. Das gilt umso mehr, seit die Regierung die entsprechenden Mittel kontinuierlich reduziert. Besonders deutlich wird das beim Blick auf die so genannten „Aktivierungsquoten“, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) monatlich herausgibt. Die Quoten geben, gegliedert nach Zielgruppen, Auskunft über das Verhältnis zwischen den grundsätzlich förderbaren Personen und den tatsächlich Geförderten.
Zielgruppe arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen im Rechtskreis des SGB III sind (in der Regel) maximal ein Jahr arbeitslose Personen, die das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld I erhalten. Maßnahmen im Rechtskreis des SGB II hingegen richten sich an alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Hartz IV-System. Dazu gehören zum einen die offiziell arbeitslosen Hartz IV-Empfänger (Arbeitslose im SGB II), zum anderen aber auch alle Personen im erwerbsfähigen Alter, die nicht arbeitslos gemeldet sind, aber grundsätzlich mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten und Hartz IV-Leistungen beziehen. Die Zielgruppe der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im SGB II beschränkt sich also nicht nur auf die als arbeitslos registrierten Personen, sondern ist weiter gefasst.
Deutlich wird: Sowohl bei den Personen im SGB III als auch bei denen im SGB II sinkt der Förderanteil besonders seit Ende 2011. Zudem differiert der Anteil der Geförderten zwischen den betrachteten Personengruppen sehr stark.
Bei Arbeitslosen im SGB III hat sich die Quote gegenüber Ende 2011 von um die 32 Prozent auf etwa 20 Prozent im dritten Quartal 2012 verringert. Ähnliches gilt für die arbeitslos registrierten Personen im SGB II. Von einer deutlich niedrigen Aktivierungsquote um die 20 Prozent Ende 2011 verringerte sich der Anteil der Geförderten Anfang bis Mitte 2012 auf circa 16 Prozent. Im dritten Quartal stieg die Quote auf circa 19 Prozent wieder etwas an und liegt damit nahe dem Aktivierungsanteil der kurzzeitig Arbeitslosen im SGB III.
Betrachtet man alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II, fällt die Quote sehr viel niedriger aus. Von allen grundsätzlich förderfähigen Personen im Hartz IV-Bezug nahmen im September 2012 lediglich etwa zehn Prozent tatsächlich an einer Maßnahme teil. Auch hier hat die Quote merklich abgenommen. Im letzten Quartal 2011 lag der Anteil der geförderten Personen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten noch bei um die 11,5 Prozent.
Zuletzt war in allen Gruppen ein leichter Anstieg der Aktivierungsquoten im August zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist zyklisch, also in den vorherigen Jahren gleichermaßen zu beobachten. Entsprechend ist davon auszugehen, dass sich hier kein Trend zu einer Zunahme der Förderung ablesen lässt.
Zum Weiterlesen:
Aktivierungsquoten in den Rechtskreisen SGB III und SGB II